AGB

Ferienappartement Nr. 5, Schifferberg 22
18437 Ostseebad Ahrenshoop


Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung der o.g. Ferienwohnung zur Beherbergung.
Die Leistungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als
Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.


Mietvertrag

Der Mietvertrag kommt mit der Vermieterin, Frau Michelle Reuther, Flinsberger Platz 6, 14193 Berlin, zustande,
wenn die Vermieterin die Buchungsanfrage des Gastes per eMail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen
nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.


Zahlungen

Die Zahlungsfrist entnehmen Sie der erstellten Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaberin: Frau Michelle Reuther

Deutsche Bank Berlin
IBAN: DE 52 1007 0124 0200 8811 00
BIC: DEUTDEDB101

Oder

Paypal: reuther@meerblick-ahrenshoop.de


Kurtaxe

Jeder Mieter ist verpflichtet, pro Tag des Aufenthaltes die Kurtaxe in der jeweils geltenden Höhe zu entrichten.
Der personifizierte Meldeschein wird vorbereitet.
Die Meldung der Mieter wird bei der Kurverwaltung des Ostseebades Ahrenshoop registriert.
Die Leistungen können auf dem Meldeschein eingesehen werden.

An- und Abreise/Schlüsselübergabe/Verspätete Rückgabe
Der An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.
Der Mieter kann das Ferienappartement frühestens ab 16.00 Uhr beziehen.

Die Schlüssel werden nur nach erfolgter vollständiger Zahlung, des gemäß der Buchungsbestätigung vereinbarten
Übernachtungspreises, ausgehändigt.
Am Abreisetag ist das Ferienapppartement bis 11.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel entsprechend abzugeben.

Den Schlüssel für das Appartement sowie die personifizierten Kurkarten erhält der Gast bei der Zimmervermittlung Ahrenshooper Ferien.

Kontakt : Tel. 038220-82535
Adresse : Dorfstrasse 5, 18347 Ostseebad Ahrenshoop

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website der Ahrenshooper Ferien.

Der Gast ist verpflichtet, bei Abholung des Schlüssels seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
Diese beträgt 30,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr;
100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Die Rückgabe der Ferienwohnung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den
Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Im Falle des Steckenbleibens des Wohnungsschlüssels von innen durch den Mieter, sind die Kosten für den Schlüsseldienst vom
Mieter direkt zu bezahlen.


Parkplatz

Es gehört ein Parkplatz zum Appartement, gekennzeichnet mit der Ziffer 5.
Weitere Fahrzeuge können leider nicht auf dem Grundstück parken. Bitte benutzen Sie für weitere Fahrzeuge
die öffentlichen Parkmöglichkeiten.


Inventar / Schäden

Die Wohnung wird mit vollständigem Inventar, gemäß Inventarverzeichnis, vermietet.
Einrichtungsgegenstände dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, aus der Wohnung entfernt werden.
Bei entstandenen Schäden im Appartement während der Mietzeit, sind diese
vom Mieter zum Selbstkostenpreis oder von dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind davon ausgeschlossen.


Hausordnung

Bitte beachten Sie die objektbezogene Hausordnung. Sie finden diese im Hausordner im Appartement.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass im Appartement Rauchverbot besteht!
Bei Nichtbeachtung wird ein Reinigungsaufschlag von 100,- € erhoben.


Internet-Zugang

Die Vermieterin betreibt in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN.
Sie gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung
eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Inhaber übernimmt jedoch keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Internetzuganges
für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen,
weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung des WLAN erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt
und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Gast wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des WLANs erfolgt daher auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Gerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten
Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internet-Zugangs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:
- das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- den Internet-Zugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt die Vermieterin von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung
des Internet-Zugangs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen Dies erstreckt sich
auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.


Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Wirksamkeit tritt am Tag des Eingangs ein.
Wenn der Mieter zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, nicht antreten wird, kann der Vermieter
für die entstandenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung
zu berücksichtigen. Es gelten dabei nachstehend aufgeführte Kosten, wobei es dem Mieter überlassen bleibt, den Nachweis zu erbringen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Mietverhältnisses keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden
sind, als vom Vermieter in der Pauschale angegebene Kosten.
Bis zu Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten des Mietvertrages eintritt.
Es bedarf dazu einer schriftlichen Mitteilung an den Vermieter, wobei eine Mitteilung per eMail an die Vermieterin genügt.
Die Ersatzperson muss sodann mit einer eigenen eMail erklären, dass sie in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt.
Andernfalls kommt der Mietvertrag nicht mit der dritten Person zustande.
Der Vermieter kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt.
Für den Mietpreis haften in diesem Fall der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Für jeden Storno einer Buchung wird eine einmalige Gebühr von 50 € erhoben.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr:

vom 81. - 45. Tag vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
vom 44. - 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
vom 34. - 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

bei Rücktritt am Tag des Mietbeginnes oder bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 100 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Resterstattung des Mietpreises.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.


Kündigung durch den Vermieter

Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, falls der Mieter andere Mieter
im Haus trotz Abmahnung nachhaltig stört und belästigt oder sich in solchem Maße rechtswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung
des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich
zu kündigen, wenn z. B.
(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
(2) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
(3) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
(4) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.


Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet beim Auftreten positiver Forderungsfälle, Verschuldung bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit,
unerlaubte Handlungen sowie aus sonstigem Rechtsgrund, lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Fall der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichtigen ist die Haftung für den Vermieter begrenzt auf den typisch
vorhersehbaren Schaden.
Die Geltendmachung von mittelbaren Schäden ist soweit ausgeschlossen.
Die vorbenannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden,
einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.


Gewährleistung

Wird das Appartement nicht im vertragsgemäßem Zustand angetroffen, so kann der Mieter Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es, unbeschadet der vorangegangenen Leistung des Mieters, der Mitwirkung des Mieters. Deshalb ist der Mieter
verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, Beanstandungen innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.
Dies gilt auch für Reinigungsmängel: Bitte sofort nach Anreise mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Sollte keine unverzügliche Meldung gemacht werden, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schadensbeseitigung.


Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht,
in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Sonstiges

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne dieses AGB s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit
der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine
rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.